Pseudogangsta-Rapper Bushido hat einen Rentner und ein Ehepaar verklagt, die jeweils angeblich seine Musik aus dem Internet runtergeladen hat. Der Rentner hat behauptet Bushido gar nicht zu kennen (unfassbar!), das Ehepaar war zum Zeitpunkt des Verbrechens gar nicht daheim. Aber sie haben einen ungesicherten WLAN Router betrieben und damit Bösewichten die Möglichkeit gegeben Bushido zu bestehlen. Deshalb sind laut Angabe des Gerichts die Routerbetreiber haftbar!!!
Interessant wird wie sich das auf freie WLAN Hotspots auswirkt. Falls diese Haftbarkeit auch dafür gilt, wäre das wohl das Ende der freien und Sieg für die kommerziellen Hotspots in Deutschland. Bei solchen Nachrichten bekommt man leicht Paranoia…
Der Link beim Standard
Sag` etwas dazu // Geschrieben am 17. Juli 2008 von mik in Allgemeines, wired
Adobe AIR ist ein konsolidiertes Framework, mit dem sich Ajax oder Flash Dateien mit einer OS-API auf den Desktop bringen lassen. Java- und Actionscript wird ebenfalls unterstützt.
Eines der größten Requirements an Adobe war das Ausführen einer Programmdatei (lokal oder im AIR Paket). Dies kann nativ durch das AIR Framework nicht durchgeführt werden. Wohl aber mit dem Flourine FX aperture Framework. Dieses unterstützt neben einem App-Call für Win32 auch Outlook- und CLipboard Integration. Letzteres kann auch Air nativ unterstützen. Alles was der Entwickler dazu benötigt ist noch eine DLL, die integriert werden muss. Anschließend wartet FlourineFX auf den Aufruf eines Kommandos aus der nativen AIR Applikation.
Der einzige Wehrmutstropfen: Mac-Entwickler bleiben wieder einmal aussen vor, so daß eine plattformübergreifende Programmierung mit dem Nutzen lokaler oder fremder Ressourcen / executeables wohl so schnell mit Adobe AIR nicht möglich sein wird?
Sag` etwas dazu // Geschrieben am 10. Juni 2008 von tob in wired
Endlich hab ich einen Weg gefunden, Perl-Scripts mit den Bibliotheken in eine EXE zu packen um diese dann besser (z.B. auf Windows- Rechnern ohne installierte Perl-Distribution) auszuführen.
Damit feiere ich heute den Release von ScreenshooterV1.0 - klein aber fein (für meine Zwecke :-) )

Sag` etwas dazu // Geschrieben am 26. Mai 2008 von tob in games, wired
Ein gesichtertes Wireless LAN zu knacken ist zwar mit den gängigen Mitteln nicht sonderlich schwer, aber nach gesunder Rechtsauffassung doch verboten. Gut so, somit ist zumindest der Nachbar um die Ecke ein Quentchen “sicherer” mit den heutzutage ausgelieferten Routern im WPA-Modus.
Doch was ist mit ungesicherten Netzwerken? Darf man diese betreten, indem man dem eifrig blinkenden Icon auf dem Desktop zustimmt, oder sollte man hier die Finger von lassen? Nochmalerweise schützt in der deutschen Rechtsauffassung die Unwissenheit nicht vor einer Straftat, was in diesem konkreten Fall wohl heißen mag: Wer sein WLAN offen hat, ist selbst schuld, denn an dem Traffic, der über die eigene DSL-Leitung wandert, ist man u.U. auch haftbar zu machen.
Nix da dachte sich das Amtsgericht Wuppertal in diesem vor kurzem veröffentlichten Artikel.
Nach Ansicht des Richters hat der Angeklagte durch diese Handlung gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen und sich somit gemäß § 148 TKG strafbar gemacht. Ein WLAN-Router sei eine “elektrische Sende- und Empfangseinrichtung” und damit eine Funkanlage im Sinne des TKG. Der Begriff “Nachrichten” umfasse auch die Zuweisung einer IP-Adresse durch den Router. Diese nicht für ihn bestimmte Nachricht habe der Angeklagte “abgehört”, in dem er auf die zugesandte IP-Adresse zugegriffen und diese ausgewertet habe. Denn die IP-Adresse sei gerade nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen. Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen. (Quelle: heise.de)
Die Folgen dieses Urteils, sollte die “Verwarnung mit Strafvorbehalt” tatsächlich einen Referencharakter bekommen, sind quasi unabsehbar. Klickt man heute im Starbucks also auf das falsche WLAN, begeht man unter Umständen eine Straftat?, nur weil der Besitzer es vielleicht sogar absichtlich freigegeben hat? Es bleibt spannend - danke an den CCC Ulm für die Verfolgung dieses Themas.
Sag` etwas dazu // Geschrieben am 25. Mai 2008 von tob in wired
Naja, headlines sind eben machmal so eine Sache…
Als ich vor kurzem am Bahnhof für eine längere Zugfahrt ohne Hotspot eine Wired im Austausch gegen Euros bekam, fand ich darin einen wunderschönen Artikel, in welchem Netzwerk man sich als Blogger bewegt. Hübsch aufgearbeitet und interaktiv lässt sich dieser Artikel nun auch bei Wired online lesen. Viel Spaß!
http://www.wired.com/special_multimedia/2008/ff_secretlife_1602
Sag` etwas dazu // Geschrieben am 20. April 2008 von tob in wired
Ja, sagt Marvel Comics in den neuen Ausgaben von “Invincible Iron Man” (der unverwundbare Bügeleisen-Mann?), einer in unseren Breiten Längen eher unbekannte Superhelden Comic-Reihe. Hier ist der Bösewicht ein Open Source Terrorist, der gemeinsam mit Linux den Desktop zerstören will (frei von mir aus dem englischen Text übersetzt)!
Ich hoffe stark, dass diese Beschreibung dem Inhalt des Comics nicht entspricht, sonst ist das ja wohl eine der dümmlichsten Ideen alle Zeiten. Und ich müsste mich konsequenterweise von Marvel ab und DC zuwenden. Und dass will dann ja doch keiner …
Sag` etwas dazu // Geschrieben am 17. April 2008 von mik in Allgemeines, film, wired